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Freitag der 13. - ein (Un-)Glückstag?

Für viele ist Freitag, der 13. ein Unglückstag. Die Angst vor der Zahl 13 zeigt sich auch in unserem Alltag. Viele Hotels haben kein Zimmer mit der Nr. 13 und auch kein 13. Stockwerk. In Flugzeugen fehlt die 13. Sitzreihe.

Doch der Freitag, der 13. Ist mehr. Er ist bundesweiter Rauchmeldertag! Dieses Jahr steht der Rachmeldertag am 13.08.2021 unter dem Motto „Rauchmelder jährlich prüfen und nach 10 Jahren austauschen. Denn nur funktionierende Rauchmelder retten Leben!“

Rauchmelder müssen mindestens einmal jährlich auf ihre Funktion überprüft werden. Der bundesweite Rauchmeldertag soll daran jedes Jahr erinnern. Nach spätestens zehn Jahren müssen Rauchmelder ausgetauscht werden - unabhängig davon, ob er eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie enthält oder nicht. Das Herstellungsdatum steht in der Regel auf der Rückseite des Melders.

Wir haben hier die vier Schritte zum Prüfen und Pflegen des Rauchmelders übersichtlich dargestellt:

  1. Rauchmelder über Prüftaste testen: Gibt der Melder keinen Ton mehr ab, muss die Batterie ausgetauscht werden – oder bei fest eingebauter Batterie nach 10 Jahren der Melder
  2. Rauchmelder auf Verschmutzung überprüfen und gemäß Herstellerangaben vorsichtig säubern (nicht aussaugen oder durchpusten).
  3. Umgebung prüfen, so dass keine Hindernisse im Abstand von 50 cm zum Melder im Weg sind. Die Ausstattung der Räume prüfen (wurde z. B. ein Arbeitszimmer in ein Gäste- oder Kinderzimmer umgewandelt? Übernachtet im Wohnzimmer regelmäßig jemand?)
  4. Alle Rauchmelder nach 10 Jahren austauschen! Hintergrund: Die empfindlichen elektronischen Bauteile altern und gewährleisten nach 10 Jahren keine Sicherheit mehr.

Übrigens: Rauchmelder sind in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. Rauchmelder müssen demnach in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren (Fluchtwege) angebracht werden.

Checkliste: Der Richtige Rauchmelder - Darauf sollte bei Rauchmeldern geachtet werden

  1. Das Qualitätszeichen „Q“ auf Rauchmelder und Verpackung
  2. Verständliche Bedienungsanleitung
  3. Fest eingebaute 10-Jahres-Batterie
  4. DIN EN 14604-Kennzeichnung auf der Verpackung
  5. Anzahl der Rauchmelder (Mindestschutz) berechnen: Sie brauchen Rauchmelder für Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer, Flure und das Treppenhaus im Einfamilienhaus.

Rauchmelder werden zudem für Aufenthaltsräume wie Wohn- und Arbeitszimmer bundesweit empfohlen, in Berlin und Brandenburg sind sie bereits verpflichtend.

 

Informationsquelle: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/

geschrieben am 07.08.2021 um 20:26 Uhr.